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Tourismusförderungstaxe 2024

Die Betriebe erhalten in den nächsten Tagen das Formular für die Deklaration der Tourismusförderungstaxe 2024.  (digitales Formular)

Die Veranlagung erfolgt jeweils aufgrund der Angaben des Vorjahres (01.01.-31.12.2023). Es sind alle Angestellten inkl. Betriebsinhaber zu deklarieren.  

Das Formular ist bis am 30.April 2024 an die Gemeinde Binn zurückzusenden. Andernfalls ist der Gemeinderat ermächtigt, den Betrieb nach Ermessen einzuschätzen (Artikel 9, Absatz 1).

Die Tourismusförderungstaxe wird vom Tourismusverein Landschaftspark Binntal in Rechnung gestellt.